Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 06.10.2026
Stand: 06.10.2026
Stand: 06.10.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform EventDrop.at, betrieben von Bernhard Götzendorfer, Rittingergasse 15/11, 1210 Wien, Österreich (nachfolgend “Betreiber”). Telefon: +43 660 4301954, E-Mail: office@gotzendorfer.at.
Mit der Nutzung der Plattform erklärst du dich mit diesen AGB einverstanden. Die AGB gelten für alle Nutzer der Plattform, einschließlich Event-Ersteller (registrierte Nutzer) und Gäste (nicht registrierte Nutzer, die Fotos hochladen).
EventDrop.at ist eine Plattform zum Teilen von Event-Fotos. Der Dienst ermöglicht es:
Hinweis zur KI-Nutzung: Hochgeladene Inhalte werden ausschließlich zur Bereitstellung der oben genannten Funktionen verarbeitet. Es erfolgt kein Training von KI-Modellen mit deinen Inhalten. Details zur Datenverarbeitung findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Es handelt sich um digitale Inhalte im Sinne des § 1 VGG (Verbrauchergewährleistungsgesetz), die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden.
Die Nutzung ist in verschiedenen Tarifen verfügbar. Alle Preise verstehen sich als Einmalzahlungen und Endpreise. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung):
| Tarif | Preis | Laufzeit | Gäste |
|---|---|---|---|
| Demo | kostenlos | 3 Tage | 20 |
| Spotlight | 19 € | 90 Tage | unbegrenzt |
| Premiere | 49 € | 365 Tage | unbegrenzt |
| Studio | 99 € | 365 Tage | unbegrenzt |
Zusätzlich zu den Tarifen sind folgende einmalige entgeltliche Zusatzleistungen erhältlich (alle Preise sind Endpreise; gemäß Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen):
Der genaue Leistungsumfang der einzelnen Tarife ist auf der Preisseite unter eventdrop.at ersichtlich. Plan-Upgrades sind möglich; dabei wird nur die Differenz zum höheren Tarif berechnet. Downgrades sind nicht möglich.
Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Technology Europe, Ltd.. Es werden keine wiederkehrenden Zahlungen oder Abonnements abgeschlossen. Der gewählte Tarif wird sofort nach erfolgreicher Zahlung aktiviert.
Je nach Gerät, Land und Verfügbarkeit können Kreditkartenzahlung — auf unterstützten Geräten auch als Apple Pay oder Google Pay innerhalb der Kartenzahlung — sowie EPS und Klarna angeboten werden, daneben weitere Methoden wie Link, Amazon Pay oder Bancontact. Für diese Zahlungsmethoden gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen des Zahlungsanbieters.
EventDrop bietet ein Provisionsprogramm für Event-Helfer. Helfer, die zu einem Event eingeladen wurden, erhalten eine Provision von 10 % auf alle kostenpflichtigen Käufe (Tarife, Upgrades, Verlängerungen, Recap-Videos), die während ihrer aktiven Zuordnung zum Event getätigt werden.
Für das Provisionsprogramm gelten folgende Bedingungen:
Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist und Erreichen des Mindestbetrags. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Provisionsprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Bestehende Provisionsansprüche bleiben von einer Einstellung unberührt.
EventDrop bietet ein Partner-Programm für externe Partner (z.B. Hochzeitsplaner, Eventagenturen, Locations, Fotografen, Eventdienstleister). Die Partnerschaft umfasst zwei Bestandteile, die nebeneinander gelten und einander nicht ausschließen: ein Event-Kontingent als Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und eine Vermittlungsprovision auf zugeordnete Käufe.
Aufnahme (auf Einladung). Die Teilnahme am Partner-Programm setzt einen von EventDrop ausgestellten Einladungscode voraus. Eine freie Selbstregistrierung besteht nicht. Mit der Registrierung unter Angabe eines gültigen, nicht eingelösten und nicht widerrufenen Einladungscodes wird der Partnerstatus automatisch freigeschaltet. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partner-Programm oder auf Ausstellung eines Einladungscodes besteht nicht.
Event-Kontingent. Zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang der Partnerschaft gehören drei (3) gleichzeitig freigeschaltete Events des Tarifs “Premiere”, für die kein gesondertes Entgelt anfällt, insgesamt höchstens jedoch zwölf (12) Einlösungen je rollierendem Zeitraum von zwölf (12) Monaten. Es handelt sich dabei um eine Leistungskondition dieses Vertragsverhältnisses und ausdrücklich nicht um eine unentgeltliche Zuwendung oder ein Geschenk.
Preisgestaltung des Partners. EventDrop macht dem Partner keine Vorgaben zu den Preisen, die er gegenüber seinen eigenen Kunden verlangt. Der Partner ist in seiner Preisgestaltung frei; weder die Aufnahme in das Partner-Programm noch dessen Fortbestand, das Event-Kontingent, der Partnerpreis oder die Provision hängen davon ab, zu welchem Preis oder ob der Partner die Leistung an seine Kunden weitergibt.
Partnerpreis für weitere Events. Sofern und solange EventDrop dem Partner einen persönlichen Partner-Code bereitstellt, erhält er beim Kauf weiterer Events des Tarifs “Premiere” einen Nachlass von 20,00 EUR auf den jeweils gültigen Listenpreis (Abschnitt 3). Der Nachlass gilt ausschließlich für den Tarif “Premiere” und nicht für andere Tarife. Er ist eine jederzeit änderbare Kondition und keine Preiszusage für die Dauer der Partnerschaft.
Vermittlungsprovision. Unabhängig vom Event-Kontingent erhalten Partner eine Provision von 10 % auf alle kostenpflichtigen Käufe (Tarife, Upgrades, Verlängerungen, Recap-Videos), die über ihren Partner-Code oder ihren Partner-Link zustande kommen. Für Einlösungen aus dem Event-Kontingent fällt mangels Kaufbetrag keine Provision an.
Die Auszahlung erfolgt auf Anfrage nach Ablauf der Sperrfrist und Erreichen des Mindestbetrags auf das vom Partner angegebene Bankkonto (IBAN).
Partner-Paket. Unabhängig von einer Teilnahme am Partner-Programm bietet EventDrop Unternehmern (im Sinne des § 1 KSchG) ein Paket mit 5 Einlösecodes für Events des Tarifs “Studio” an. Der Paketpreis beträgt 195,00 EUR für 5 Codes (39,00 EUR je Code). Er ist ein Endpreis; gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmer). Das Paket wird ausschließlich an Unternehmer verkauft; mit dem Kauf bestätigt der Käufer, als Unternehmer zu handeln.
Der Paketpreis gilt nur für Codes aus einem Partner-Paket; der oben genannte Partnerpreis für weitere Events des Tarifs “Premiere” bleibt davon unberührt, beide gelten nebeneinander. Änderungen am Angebot des Partner-Pakets berühren bereits gekaufte Codes nicht.
Bestehende Partnerschaften. Partner, die vor Inkrafttreten dieser Fassung aufgenommen wurden, behalten ihr Partnerkonto und die ihnen zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme zugesagten Provisionskonditionen; das Event-Kontingent kommt für sie hinzu. Bereits ausgestellte Einladungs- und Testcodes aus abgeschlossenen Aktionen bleiben bis zu dem in ihnen genannten Ablaufdatum einlösbar, längstens bis zum 31.12.2026. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von dieser Fassung unberührt.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Partnerstatus jederzeit auszusetzen oder zu beenden, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB, missbrauchlichem Verhalten oder Inaktivität. Bestehende Provisionsansprüche bleiben von einer Beendigung unberührt.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Partner-Programm, das Event-Kontingent und den Partnerpreis jederzeit zu ändern oder einzustellen. Partner werden über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert.
Als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) hast du bei Verträgen, die du über die Website schließt, ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG); die Muster-Belehrung nennt es Widerrufsrecht. Pakete, Upgrades und Verlängerungen sind digitale Dienstleistungen im Sinne des § 3 Z 6 FAGG: Wir speichern die hochgeladenen Fotos und Videos und machen sie den Gästen deines Events gemeinsam zugänglich. Für diese Verträge gilt die folgende Widerrufsbelehrung nach dem Muster des Anhangs I Teil A FAGG.
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Bernhard Götzendorfer, Rittingergasse 15/11, 1210 Wien, Österreich, Telefon: +43 660 4301954, E-Mail: office@gotzendorfer.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das Muster-Widerrufsformular in Abschnitt 8 verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Du kannst deinen Widerruf auch online über die Rücktrittsfunktion „Vertrag widerrufen“ erklären (siehe unten); wir übermitteln dir dann unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang deines Widerrufs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anteiliger Betrag: Den Betrag nach dem letzten Absatz der Belehrung berechnen wir zeitanteilig: Maßgeblich ist der Anteil der bis zu deinem Widerruf bereits erbrachten Tage an der gebuchten Laufzeit, bezogen auf den bezahlten Preis. Den Rest erstatten wir dir.
Vorzeitiges Erlöschen: Dein Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben, wenn du vorher ausdrücklich verlangt hast, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und bestätigt hast, dass du den Verlust deines Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis nimmst (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Der Kauf allein lässt dein Widerrufsrecht nicht erlöschen.
Rücktrittsfunktion: Du kannst deinen Rücktritt auch online über die Rücktrittsfunktion „Vertrag widerrufen“ erklären (§ 13a FAGG). Sie steht während der gesamten Rücktrittsfrist über den Link „Vertrag widerrufen“ im Fußbereich der Website, im Kontomenü sowie direkt unter eventdrop.at/vertrag-widerrufen zur Verfügung. Du gibst deinen Namen, Angaben zum Vertrag und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung an und bestätigst mit „Widerruf bestätigen“; die Eingangsbestätigung schicken wir dir unverzüglich per E-Mail.
Recap-Video als Einzelkauf: Ein Recap-Video, das du für ein bestehendes Event einzeln kaufst, ist ein digitaler Inhalt (§ 3 Z 5 FAGG), den wir aus Fotos deines Events für dich erstellen. Dafür gilt die Belehrung oben mit einer Abweichung: Nach § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG erlischt dein Widerrufsrecht, sobald wir mit der Erstellung beginnen, wenn du vorher ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist damit beginnen, zur Kenntnis genommen hast, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst, und wir dir den Vertrag samt dieser Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail) bestätigt haben. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kannst du den Recap-Kauf binnen vierzehn Tagen widerrufen und erhältst den vollen Preis zurück; einen anteiligen Betrag schuldest du dafür nicht (§ 16 Abs. 3 FAGG).
(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück.)
An:
Bernhard Götzendorfer
Rittingergasse 15/11
1210 Wien, Österreich
Telefon: +43 660 4301954
E-Mail: office@gotzendorfer.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / den Kauf der folgenden Waren (*):
_______________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________
Datum: _______________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Für digitale Leistungen gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) in der jeweils gültigen Fassung (in Kraft seit 1.1.2022).
Der Betreiber gewährleistet, dass die digitale Leistung während der Laufzeit des jeweiligen Events den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Bereitstellung der digitalen Leistung.
Bei Vertragswidrigkeiten hast du als Verbraucher folgende Rechte in der gesetzlichen Rangfolge:
Innerhalb des ersten Jahres ab Bereitstellung wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Bereitstellung vorlag (Beweislastumkehr gemäß VGG).
Das in diesem Abschnitt beschriebene Nutzungsrecht wird auf zwei Wegen eingeräumt: Gastgeber räumen es mit der Erstellung ihres Kontos und der Zustimmung zu diesen AGB ein. Gäste, die ohne Konto über den Event-Link oder QR-Code hochladen, räumen dasselbe Nutzungsrecht durch den Upload-Vorgang selbst ein — der Bestätigungstext beim Hochladen weist darauf hin. Der Gastgeber sichert zu, seine Gäste auf die für das Event geltenden Regeln hinzuweisen.
Mit dem Hochladen von Fotos oder Videos räumst du dem Betreiber ein einfaches (nicht ausschließliches), unentgeltliches, nicht übertragbares und auf das jeweilige Event beschränktes Recht ein, sie für dieses Event zu nutzen. Es umfasst:
Mit dem Hochladen erlaubst du außerdem dem Gastgeber des Events, deine Fotos und Videos für private Zwecke herunterzuladen und aufzubewahren. Eine Nutzung darüber hinaus — etwa für Werbung, eine Website oder die sozialen Medien eines Unternehmens — ist davon nicht gedeckt; dafür braucht es die Zustimmung der Person, die das Foto gemacht hat, und der Abgebildeten.
Bei Firmen-Events kann der Veranstalter in den Event-Einstellungen die interne Nutzung einschalten. Dann erscheint vor dem Hochladen ein eigener Hinweis, und mit dem Hochladen erlaubst du dem Veranstalter außerdem, deine Fotos und Videos für interne Zwecke zu nutzen, etwa im Intranet oder in der internen Kommunikation. Eine Veröffentlichung nach außen, etwa auf einer Website oder in sozialen Netzwerken, ist davon nicht umfasst. Das gilt nur für Fotos und Videos, die du hochlädst, während die interne Nutzung eingeschaltet ist.
Die KI-Verarbeitung umfasst:
Bei der Event-Erstellung kann der eingegebene Event-Titel zur Generierung von Beschreibungsvorschlägen und Tarifempfehlungen an einen KI-Dienst übermittelt werden.
Deine Inhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, und für Werbung nutzt der Betreiber sie nicht. Die Verarbeitung dient ausschließlich der Bereitstellung der Plattform-Funktionen; der Betreiber darf dafür technische Dienstleister einsetzen (siehe Datenschutzerklärung). Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken.
Du bestätigst, dass du die Fotos selbst gemacht hast oder sie teilen darfst. Deine Rechte an deinen Fotos bleiben bei dir.
Du kannst das Nutzungsrecht jederzeit für die Zukunft widerrufen: über die Meldefunktion am Foto, beim Gastgeber oder per E-Mail an office@gotzendorfer.at. Der Betreiber entfernt das Foto dann aus der Galerie und aus künftigen Rückblick-Videos. Kopien, die der Gastgeber oder andere Gäste bereits heruntergeladen haben, und schon erstellte Rückblick-Videos erfasst der Widerruf nicht. Im Übrigen endet das Nutzungsrecht, wenn der Inhalt gelöscht wird, spätestens mit der endgültigen Löschung der Event-Daten nach Ablauf des Events.
Ein Foto, das du selbst hochgeladen hast, kannst du außerdem direkt am Foto mit „Mein Foto entfernen“ löschen: im selben Browser, bis zu 24 Stunden nach dem Hochladen und solange das Event läuft. Ausgenommen sind Fotos, zu denen gerade eine Meldung geprüft wird.
Übernahme in ein FotoDrop-Familienalbum. FotoDrop ist ein weiteres Angebot des Betreibers: ein Familienalbum. Wird dir beim Hochladen zu einem privaten Event ein Hinweis angezeigt, dass der Gastgeber oder ein Mitverwalter die Fotos und Videos des Events in ein FotoDrop-Album übernehmen kann, und widersprichst du dort der Übernahme nicht, räumst du dem Betreiber mit dem Hochladen zusätzlich folgendes Recht ein: Er darf deine Fotos und Videos auf Auftrag des Gastgebers oder eines Mitverwalters (Co-Admin) des Events in ein FotoDrop-Album der Familie der auftraggebenden Person kopieren, dort speichern und technisch umwandeln und sie den Mitgliedern dieser Familie sowie Personen mit einem Freigabe-Link des Albums zugänglich machen. Freigabe-Links sind für Suchmaschinen gesperrt und lassen sich widerrufen. Dieses Recht ist einfach (nicht ausschließlich), unentgeltlich und nicht übertragbar. Für Uploads, bei denen kein solcher Hinweis angezeigt wurde, gilt es nicht. Eine Veröffentlichung, eine Nutzung für Werbung und eine Weitergabe an andere Anbieter sind nicht umfasst. Anders als das oben beschriebene Nutzungsrecht ist es nicht auf die Laufzeit des Events beschränkt: Ablauf oder Löschung des Events entfernen eine übernommene Kopie nicht. Es endet, wenn die Kopie in FotoDrop gelöscht wird oder du das Nutzungsrecht widerrufst; ein Widerruf auf einem der oben genannten Wege erfasst auch bereits übernommene Kopien, und der Betreiber entfernt sie dann aus FotoDrop. Ebenso entfernt er sie, wenn das Foto in EventDrop wegen einer Meldung oder eines Löschantrags entfernt wird oder wenn der Gastgeber oder ein Mitverwalter es löscht oder ausblendet.
Lade nur Fotos hoch, die du selbst gemacht hast oder teilen darfst. Nimm Rücksicht auf die Menschen auf deinen Bildern: keine bloßstellenden, intimen oder peinlichen Aufnahmen und nichts von Personen, die erkennbar nicht fotografiert werden wollten. Bei Kindern gilt: im Zweifel die Eltern fragen oder das Foto weglassen.
Gemäß § 78 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dürfen Bildnisse von Personen nicht öffentlich zur Schau gestellt oder verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden.
Wer sich auf einem Foto nicht sehen will, kann es über die Meldefunktion entfernen lassen; der Event-Eigentümer wird über jede Meldung per E-Mail benachrichtigt. Den Ablauf regelt Abschnitt 12a.
Als Nutzer der Plattform verpflichtest du dich:
Wie gemeldete oder rechtswidrige Inhalte behandelt werden und wann ein Zugang gesperrt werden kann, regelt Abschnitt 12a.
(1) Jedes Foto lässt sich über die Meldefunktion in der Fotodetailansicht melden. Wer keinen Zugang zum Album hat, meldet per E-Mail an office@gotzendorfer.at, am besten mit dem Link zum Foto, dem Grund, Name und E-Mail-Adresse.
(2) Eine Meldung sieht zuerst die Veranstalterin bzw. der Veranstalter des Events, die Inhalte im eigenen Album ausblenden oder löschen können. Jede Meldung über die Meldefunktion geht zusätzlich in Kopie an EventDrop. Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten — etwa Verletzungen von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, bloßstellende Aufnahmen oder Straftaten — prüft zusätzlich EventDrop selbst; schick sie dazu an die Adresse oben. Dasselbe gilt für jede Entscheidung, mit der die meldende oder die betroffene Person nicht einverstanden ist. Hält EventDrop einen Inhalt für rechtswidrig, entfernt EventDrop ihn unverzüglich.
(3) Ist die automatische Bildanalyse für ein Event eingeschaltet, prüft sie neue Fotos auch auf unangemessene Inhalte. Stuft sie ein Foto so ein, sehen es Gäste nicht mehr — weder in der Galerie noch auf der Live-Fotowand oder im Rückblick-Video. Gelöscht wird das Foto dadurch nicht: die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sieht es in der eigenen Galerie weiter, im gesammelten Download ist es allerdings nicht enthalten. Diese Einstufung erfolgt automatisiert; hältst du sie für falsch, schreib an die Adresse oben, dann prüft sie ein Mensch bei EventDrop.
(4) Gibst du bei der Meldung eine E-Mail-Adresse an, bekommst du unverzüglich eine Eingangsbestätigung, und wir teilen dir die Entscheidung mit. Bist du mit ihr nicht einverstanden, kannst du dich an EventDrop unter der Adresse oben wenden, dann prüft EventDrop den Fall selbst. Außerdem kannst du Beschwerde bei der KommAustria als Koordinator für digitale Dienste einlegen (Art. 53 des Digital Services Act) oder die Gerichte anrufen.
(5) Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann der Betreiber den Zugang zur Plattform sperren. Zuerst wird der betroffene Inhalt entfernt; die Gründe teilt der Betreiber mit, soweit ihm eine Kontaktadresse bekannt ist.
(6) Für hochgeladene Inhalte sind die Nutzer verantwortlich, die sie hochladen. Als Hostingdienst ist der Betreiber nicht allgemein verpflichtet, diese Inhalte zu überwachen (Art. 8 des Digital Services Act).
Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder höhere Gewalt können zu temporären Einschränkungen führen.
Bei geplanten Wartungsarbeiten wird der Betreiber diese nach Möglichkeit vorab ankündigen.
Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden, die er oder eine Person, für die er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht — dazu zählen auch technische Dienstleister, deren er sich für Hosting, Speicherung oder Zahlungsabwicklung bedient —, sowie für Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber für Sachschäden nur, wenn er eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht — etwa die sichere Speicherung hochgeladener Fotos während der Laufzeit des Events. Für Personenschäden gilt diese Einschränkung nicht.
Deine Gewährleistungsrechte nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG, Abschnitt 9) bleiben unberührt.
Für Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, für die der Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, gilt zusätzlich: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber für Sach- und Vermögensschäden für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres zusammen höchstens bis zum höheren der beiden folgenden Beträge: 10.000 Euro oder die Summe der Entgelte, die für den Dienst über das Konto des Unternehmers in den zwölf Monaten vor dem ersten Schadensfall dieses Kalenderjahres gezahlt und nicht erstattet wurden. Die Haftung für Sachschäden nach dem zweiten Absatz fällt unter diesen Höchstbetrag. Ein Schadensfall zählt zu dem Kalenderjahr, in dem das schadensbegründende Ereignis eingetreten ist. Mehrere Schäden aus derselben Ursache bilden einen einzigen Schadensfall; er zählt zum Kalenderjahr des ersten Ereignisses. Entgangener Gewinn wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht ersetzt. Unbeschränkt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für den Bereich der Auftragsverarbeitung gilt nach Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags dessen § 13 (§ 17).
Gegenüber Verbrauchern gilt der vorstehende Absatz nicht; für sie gelten ausschließlich die übrigen Absätze dieses Paragraphen. Die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) gehen diesem Paragraphen vor.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Gemäß Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act, anwendbar seit September 2025) hast du das Recht, deine durch die Nutzung unseres digitalen Dienstes erzeugten Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und an Dritte zu übertragen. Du kannst jederzeit einen vollständigen Datenexport (JSON-Format) über die Kontoeinstellungen anfordern. Dieser umfasst alle in unserer Datenschutzerklärung genannten Datenkategorien.
Wer die Plattform ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke nutzt — etwa für eine Hochzeit, einen Geburtstag oder ein Familienfest —, fällt mit der eigenen Verarbeitung unter die Haushaltsausnahme des Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO. Für diese Nutzung entsteht keine der nachstehenden Rollen, und es ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich.
Wer die Plattform im Rahmen einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit nutzt — etwa für eine Firmenfeier, eine Vereinsveranstaltung, ein Kundenevent oder eine sonstige Veranstaltung mit beruflichem Bezug —, ist für die in seinem Event verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Das betrifft insbesondere die Wahl der Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen und die Bearbeitung von Betroffenenrechten.
Der Betreiber verarbeitet diese Daten insoweit weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Z 8 DSGVO. Für diese Verarbeitung verlangt Art. 28 Abs. 3 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Vertrag ist unter /fuer-firmen/avv abrufbar und dort abzuschließen. Für den Bereich der Auftragsverarbeitung geht er diesen AGB vor. Ist er abgeschlossen, so gilt für die Haftung in diesem Bereich § 13 des Vertrags anstelle von § 14 dieser AGB.
Hat der Verantwortliche seinen Sitz in der Schweiz, so gilt dieser Abschnitt sinngemäß für die Auftragsbearbeitung nach Art. 9 des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG); der Auftragsverarbeitungsvertrag ist auch für diesen Fall die maßgebliche Vereinbarung. Hat der Verantwortliche seinen Sitz im Vereinigten Königreich, so gilt er sinngemäß für Art. 28 UK GDPR. Wo verarbeitet wird und welche Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR sitzen, steht je Dienstleister in der Datenschutzerklärung und in Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags; eine Zusage, dass sämtliche Verarbeitung im EU/EWR-Raum stattfindet, gibt der Betreiber nicht. Keiner dieser Dienstleister sitzt im Vereinigten Königreich, und ein gesondertes UK-Addendum ist nicht Bestandteil dieses Vertrags. Eine Registrierung oder Vertretung nach schweizerischem oder britischem Recht unterhält der Betreiber nicht.
Dieser Abschnitt ordnet die Rollen zu. Er ersetzt keine rechtliche Beratung und enthält keine Zusage, dass eine vom Verantwortlichen veranlasste Verarbeitung rechtmäßig ist. Ob eine Rechtsgrundlage vorliegt, ob abgebildete Personen zu informieren sind und ob eine Arbeitnehmervertretung zu beteiligen ist, beurteilt der Verantwortliche.
Für jeden Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei seinem Abschluss abrufbar war — beim Anlegen des Kontos, beim Kauf eines Tarifs, einer Verlängerung oder eines Rückblicks oder beim Einlösen eines Codes. Was du bereits gekauft hast, läuft bis zu seinem Ende zu den Bedingungen weiter, die beim Kauf galten.
Neue Fassungen dieser AGB gelten für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Ein bestehender Vertrag ändert sich nur, wenn du der Änderung ausdrücklich zustimmst; die bloße weitere Nutzung der Plattform gilt nicht als Zustimmung. Stimmst du nicht zu, bleibt es bei der bisherigen Fassung. Über wesentliche Änderungen informiert der Betreiber registrierte Nutzer per E-Mail.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, insbesondere der Gerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers (§ 14 KSchG). Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Wien.
Wir sind bereit, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor der Internet Ombudsstelle teilzunehmen. Das Verfahren ist kostenlos. Bitte wende dich zuerst direkt an uns; finden wir gemeinsam keine Lösung, kannst du eine Beschwerde einreichen unter www.ombudsstelle.at.
Stand: Oktober 2026